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Mehr Schutz, mehr Leistung, keine Mehrkosten – die neuen Vorteile im Krankheits-Schutzbrief

Eine Vertriebsinformation von: Zurich Allgemeine Versicherung AG

Seit dem 16.6.2025 überzeugen der Krankheits-Schutzbrief und der Erweiterte Krankheits-Schutzbrief der irischen Schwesterngesellschaft Zurich Life Assurance plc. mit spürbaren Verbesserungen – selbstverständlich prämienneutral. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Angioplastie: bereits bei einem Eingriff an einer Koronararterie besteht ein Leistungsanspruch.
  • Operationspflicht entfällt bei vielen Erkrankungen: in zahlreichen Fällen genügt der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit (z. B. bei Bypass-Operationen), eine tatsächliche Durchführung ist nicht mehr zwingend.
  • Minimalinvasive Eingriffe: eingeschlossen sind nun explizit minimalinvasive Verfahren bei Herzklappen-OP, Korrektur von Herzfehlern und Aortenprothesen.
  • Erweiterte Teiltransplantationen: der Versicherungsschutz wurde umfassend ausgebaut.
  • Koma: bereits nach 96 Stunden Koma besteht Anspruch, ohne dass neurologische Folgeschäden nachgewiesen werden müssen.
Weitere Verbesserungen für Ihre Kunden
  • Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit: Leistung schon nach 6 Monaten möglich.
    Soforthilfe im Todesfall: bis zu 10.000 EUR stehen den Hinterbliebenen rasch zur Verfügung.
  • Erweiterte Nachversicherungsgarantie: noch mehr Optionen für die Anpassung des Versicherungsschutzes.

Neben diesen Neuerungen profitieren Ihre Kunden weiterhin von garantierten Beiträgen und Versicherungssummen über die gesamte Vertragsdauer und tragen kein Risiko künftiger Beitragserhöhungen.

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