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Handlungsbedarf im Neugeschäft: Korrekte Vertragsgestaltung bei PKV-Verträgen

Eine Vertriebsinformation von: AXA Krankenversicherung AG

Seit 2026 übermittelt die PKV die Beitragswerte aller Versicherten vollständig digital und direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Was auf den ersten Blick komfortabel klingt, birgt eine wichtige Herausforderung:

Die korrekte Zuordnung der Beitragswerte – und damit sowohl der Arbeitgeberzuschuss als auch die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen – hängt maßgeblich von der richtigen Vertragsgestaltung ab. Die AXA als PKV liefert die korrekten Beitragswerte – die Zuordnung selbst liegt ausschließlich beim BZSt und kann von der AXA nicht beeinflusst werden. Das BZSt ordnet die gemeldeten Beitragswerte nach festen Regeln zu.

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