Die DWS möchte Sie darüber informieren, dass auf Grundlage der Anlagebedingungen des offenen Immobilienfonds grundbesitz europa beschlossen wurde, die Rücknahme von Fondsanteilen mit Wirkung zum 27. Oktober 2026 vorübergehend anteilig zu beschränken. Ab dem 28. Oktober 2026 werden fällige Rücknahmeaufträge zunächst mit einer Auszahlungsquote von 10 % bedient.
Während der Dauer der Rücknahmebeschränkung werden Rücknahmeaufträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin daher nur anteilig ausgeführt. Die Höhe der Auszahlungsquote überprüft DWS fortlaufend im Rahmen der Fonds- und Liquiditätsplanung und passt diese bei Bedarf an.
Die Rücknahmebeschränkung gilt auch für bereits eingereichte Rücknahmeaufträge, soweit deren Auszahlung während der Dauer der Rücknahmebeschränkung fällig wird. Der nicht ausgeführte Teil eines Rücknahmeauftrags verfällt. Die im Depot verbleibenden Anteile werden somit nicht automatisch zu einem späteren Zeitpunkt zurückgenommen und müssen gegebenenfalls erneut zur Rückgabe eingereicht werden.
Die Rücknahmebeschränkung ist gesetzlich auf einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten ab dem 27. Oktober 2026 begrenzt. Unabhängig davon kann die Maßnahme bei entsprechender Entwicklung der Liquiditätssituation jederzeit vorzeitig aufgehoben oder die Auszahlungsquote angepasst werden.
Zur weiteren Information hat die DWS die beigefügte Bekanntmachung sowie ein Q&A-Dokument mit Antworten auf die wichtigsten Fragen erstellt.
- Bekanntmachung grundbesitz europa – Rücknahmebeschränkung
- Q&A grundbesitz europa – Rücknahmebeschränkung
Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen Sondercall zum Thema an.
Termin: Freitag, 30.10.2026 um 14:30 Uhr
Referenten: Christian Bäcker, Leiter Portfoliomanagement Offene Immobilienfonds und Thorge Eckert, Investmentspezialist für Offene Immobilienfonds

