Mit LKH-BeihilfeUpgrade startet eine moderne Produktlinie für Beamte und Anwärter. Starke Leistungen, flexible Erweiterungsmöglichkeiten und attraktive Vertriebsargumente bieten neue Chancen in der Beratung.
Optimal abgesichert: Das LKH-BeihilfeUpgrade bietet Beamten und Anwärtern starke Leistungen und flexible Tarifoptionen. (Bild generiert durch Google Gemini)
Das nächste starke PKV-Produkt der LKH kommt auf den Markt – BeihilfeUpgrade. Die zeitgemäße Produktlinie bietet bei Anwärtern und Beamten echte Umsatzchancen.
Grundbaustein
Schließt Beihilfelücken passgenau.
Umfangreiche Zahnleistungen ohne Zahnstaffel.
Beitragsbefreiung für Kind und Elternteil in Elternzeit (6 Monate).
Ergänzung Komfort
100 % Erstattung verbleibender Kosten für Sehhilfen (bis zum Rechnungsbetrag (RB) von 600 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren) und LASIK (bis zum RB von 1.500 Euro je Auge innerhalb von zwei Kalenderjahren).
100 % Erstattung verbleibender Kosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz bis zu GOÄ/GOZ-Höchstsätzen.
Flexible Anhebung auf Premium-Niveau ohne Gesundheitsprüfung.
Ergänzung Premium
100 % Erstattung verbleibender ambulanter, zahnärztlicher und stationärer Kosten über GOÄ- und GOZ-Höchstsätze hinaus.
Bleaching bis RB 300 Euro innerhalb von drei Kalenderjahren.
Weitere Highlights
Bessere stationäre Leistungen mit BeihilfeUpgrade Klinik / Klinik Top.
Integriertes Optionsrecht für Wechsel innerhalb der Produktlinie – ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten.
Für Neukunden bis zu vier Monatsbeiträge (MB) Beitragsrückerstattung (BRE), für Anwärter sogar bis zu sechs MB.
„BRE-Retter“ schützt erreichte Stufe auch bei kleineren Rechnungen.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen gefährden weder BRE noch Gesundheitsbonus.
Die auf dieser Webseite veröffentlichten oder zum Download zur Verfügung gestellten Videos, Angaben, Informationen, und sonstige Darstellungen (zusammen Inhalte) dienen ausschließlich allgemeinen und unverbindlichen Informationszwecken und sind nur für Berater und Vermittler bestimmt, Sie sind NICHT ENDKUNDENGEEIGNET. Die Nutzung der Inhalte für oder durch Privatkunden ist deshalb unzulässig, soweit die Inhalte nicht ausdrücklich als endkundentauglich gekennzeichnet sind.
Für die in den Videos wiedergegebenen Inhalte/ Meinungen/ Aussagen/ Abbildungen ist ausschließlich der jeweilige Ersteller verantwortlich. Etwaig geäußerte Meinungen spiegeln allein die persönlichen Ansichten und Auffassungen des jeweiligen Erstellers wieder und geben nicht notwendigerweise den Standpunkt des Webseitenbetreibers oder der mit diesem verbundene Unternehmen wieder.
Sämtliche Inhalte sind nicht auf die individuelle Situation des Beraters/Vermittlers zugeschnitten und stellen keine Beratung, Auskunft oder ein Angebot zur Beratung oder Auskunft dar. Der Inhalt kann einen ggfs. erforderlichen fachkundigen Rat (z.B. durch Rechtsanwalt, Steuerberater, Produktgesellschaft, usw.) nicht ersetzen.
Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich für den persönlichen und nicht kommerziellen Gebrauch des Beraters/Vermittlers. Sie dürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Erstellers weder ganz noch teilweise vervielfältigt, verbreitet, weitergegeben, bearbeitet, übersetzt, eingespeichert oder in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen verarbeitet oder wiedergegeben werden.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Inhalte. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste, die direkt oder indirekt aus der Nutzung oder Verteilung dieser Website oder ihrer Inhalte, insbesondere die widerrechtliche Nutzung durch und für Endkunden, entstehen.