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Geldwäschegesetz

Diese Pflichten musst Du regelmäßig erfüllen

Bist Du als Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler oder Immobilienmakler tätig? Dann bist Du sogenannter „Verpflichteter“ nach dem deutschen Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 GwG). Daraus ergeben sich verschiedene gesetzliche Pflichten, die Du unbedingt erfüllen musst.

Regelmäßige Prüfungen, aktuelle Risikoanalysen und jährliche Schulungen: Mit diesen Maßnahmen erfüllst Du Deine Pflichten aus dem Geldwäschegesetz. (Bild: pcess609/iStock)

Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Zudem überprüfen die zuständigen Behörden die Einhaltung der Vorgaben stichprobenartig, insbesondere Deine jährliche Unterrichtung zum GWG in Form einer durchlaufenden Schulung sowie das Vorhandensein Deiner individuelle Risikoanalyse.

Das Geldwäschegesetz sieht insbesondere ein zweistufiges System aus betrieblichem Risikomanagement und Kundensorgfaltspflichten vor.

1. Betriebliches Risikomanagement (§§ 4–6 GwG)
  • Risikoanalyse
    Die Risikoanalyse ist eine der zentralen Pflichten. Unabhängig von der Größe Deines Unternehmens musst Du eine schriftliche Risikoanalyse erstellen und diese regelmäßig – mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen – aktualisieren. Darin dokumentierst Du die Geldwäscherisiken, die sich aus Deiner Kundenstruktur, Deinen Produkten und Deinen Vertriebswegen ergeben.
  • Interne Sicherungsmaßnahmen
    Du musst geeignete interne Richtlinien und Kontrollprozesse etablieren. Dazu gehören beispielsweise die Schulung von Mitarbeitern sowie Prozesse zur Überprüfung der Kundenidentität.
  • Geldwäschebeauftragter
    Die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten ist in der Regel erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße oder auf Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich.
2. Kundensorgfaltspflichten (Know Your Customer / KYC)
  • Identifizierung des Kunden
    Vor dem Abschluss einer Geschäftsbeziehung musst Du die Identität Deines Kunden überprüfen.
  • Wirtschaftlich Berechtigter
    Das muss immer eine natürliche Person sein. Bei Firmenkunden oder komplexeren Unternehmensstrukturen musst Du die natürliche Person ermitteln, die letztlich mehr als 25 % der Anteile oder der Kontrolle hält.
  • PEP-Prüfung
    Du musst prüfen, ob Dein Kunde eine politisch exponierte Person (PEP) ist. Ist dies der Fall, gelten erhöhte Sorgfaltspflichten.
  • Schwellenwerte
    Beachte die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte bei Transaktionen.
  • Registrierung bei goAML Web
    Seit 2024 müssen sich alle GwG-Verpflichteten verpflichtend im Web-Portal goAML Web, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU), registrieren, um im Bedarfsfall Geldwäscheverdachtsmeldungen abgeben zu können.
Wir unterstützen Dich

Damit Du Deine gesetzlichen Pflichten zuverlässig erfüllen kannst, stellen wir Dir eine Geldwäscheschulung zur Verfügung, die Du einmal jährlich durchlaufen musst. Bei erfolgreicher Teilnahme erhältst Du ein entsprechendes Zertifikat als Nachweis.

Die Grundlagenschulung sowie Wiederholungsschulung findest Du in Deinem iCRM-Zugang / World of Finance / Vertriebsunterstützung in den Bereichen Versicherungen oder Investment / Geldwäsche. Dort erhältst Du außerdem Hinweise zur Registrierung im goAML Web.

Zusätzlich stellt unser Fachverband AfW umfangreiche Arbeitshilfen, Musterformulare und Vorlagen – unter anderem für die gesetzlich vorgeschriebene Risikoanalyse – zum Download bereit.

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