BaufinanzierungJung, DMS & Cie.
Wichtige Information zur neuen Zulassung für Ratenkredite

Geänderte Verbraucherkreditlinien zum 20. November 2026

Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie (VKR) ändern sich zum 20. November 2026 die Voraussetzungen für die Vermittlung allgemeiner Verbraucherdarlehen. Wir informieren Dich frühzeitig über die anstehenden Änderungen, damit Du die notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten kannst.

Neue Anforderungen für die Kreditvermittlung: Mit der Zulassung nach § 34k GewO kommen neue Pflichten und Fristen auf Vermittler zu. (Bild: uchar/iStock)

Für die Vermittlung allgemeiner Verbraucherdarlehen gilt künftig eine eigene Erlaubnispflicht nach § 34k GewO. Der neue § 34k GewO ersetzt in diesem Bereich die bisherige Erlaubnis nach § 34c GewO. Für die Vermittlung von gewerblichen Krediten bleibt § 34c GewO unverändert bestehen.

Registrierung und Übergangsfrist

Wenn Du bereits über eine Erlaubnis nach § 34c GewO verfügst, registriere Dich sich spätestens bis zum 31. Mai 2027 bei der zuständigen IHK und weise dort Deine Sachkunde nach. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist darfst Du auf Grundlage Deiner bestehenden § 34c-Erlaubnis weiterhin Verbraucherdarlehen vermitteln.

Wichtig: Die Übergangsfrist gilt ausschließlich für Inhaber einer bestehenden § 34c-Erlaubnis.

Berater ohne § 34c-Erlaubnis dürfen ab dem 20. November 2026 nicht mehr im Bereich der Verbraucherdarlehen tätig sein. Ab diesem Zeitpunkt ist die Vermittlung von allgemeiner Verbraucherdarlehen ohne entsprechende Erlaubnis nicht mehr zulässig.

Nachweis der Sachkunde

Den erforderlichen Sachkundenachweis kannst Du auf einem von zwei Wegen erbringen:

  • Alte-Hasen-Regelung:
    Du vermittelst seit mindestens dem 1. Januar 2022 unter § 34c GewO Verbraucherdarlehen und stellst den Antrag bis zum 25. Mai 2027.
  • Sachkundeprüfung:
    Du legst die erforderliche Sachkundeprüfung erfolgreich ab.
Neue jährliche Weiterbildungspflicht

Mit § 34k GewO gilt zusätzlich eine jährliche Weiterbildungspflicht für Vermittler. Der Umfang beträgt voraussichtlich rund fünf Stunden pro Kalenderjahr. Sobald der genaue Umfang verbindlich feststeht, informieren wir Dich über die weiteren Anforderungen.

So weist Du uns Deine Erlaubnis nach

Der Nachweis der Erlaubnis nach § 34k GewO erfolgt bei Jung, DMS & Cie. analog zum bereits etablierten Verfahren nach § 34i. Als JDC-Poolpartner sendest Du uns Deinen Nachweis per E-Mail an vertrag@jungdms.de.

Was gilt ohne Erlaubnis?

Ohne eine gültige Erlaubnis nach § 34k GewO ist ab dem 19. November 2027 keine Einreichung von allgemeiner Verbraucherdarlehen über Europace und Procheck 24 mehr möglich. Bitte stoße die Registrierung und den Sachkundenachweis daher rechtzeitig an.

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