Anfang Mai haben wir Dich an dieser Stelle über den verpflichtenden Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026 informiert. Jetzt fassen wir die konkreten Anforderungen noch einmal übersichtlich zusammen und informieren Dich über die nächsten Schritte.

Anfang Mai haben wir Dich an dieser Stelle über den verpflichtenden Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026 informiert. Jetzt fassen wir die konkreten Anforderungen noch einmal übersichtlich zusammen und informieren Dich über die nächsten Schritte.

Kunden müssen einen online abgeschlossenen Vertrag künftig direkt über die Website widerrufen können, auf der der Abschluss erfolgt ist. Der Widerruf muss einfach, transparent und unmittelbar möglich sein.
Wenn Du auf Deiner Website Online‑Abschlussmöglichkeiten anbietest, musst Du folgendes beachten:
Wenn Du über uns Endkundenrechner beziehst, hast Du bereits eine separate E-Mail mit einem individuellen Implementierungslink erhalten. Dieser führt direkt zu unserem Widerrufsformular für Endkunden. Solltest du keine E-Mail erhalten haben, wende Dich bitte an unser Service Team.
In unserer WebApp allesmeins setzen wir den Widerrufsbutton fristgerecht für Dich um. Für Dich besteht in diesem Fall kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Weitere Informationen und Hintergründe findest Du auch bei der Industrie- und Handelskammer.