Maximale Flexibilität und starke Updates für Ihre Kundenabsicherung
Neuerungen im BU- und Grundfähigkeitsschutz
Entdecken Sie die optimierten AKS-Lösungen vom Volkswohl Bund! Mit verbesserten Bedingungen bei BU MODERN und der neuen Tarifwelt von PLAN D bieten Sie Ihren Kunden ab sofort noch leistungsstärkeren Schutz.
Der Volkswohl Bund hat seine bewährten AKS-Lösungen BU MODERN und PLAN D von der Dortmunder Lebensversicherung AG auf ein neues Level gebracht. Dank folgender Neuerungen bieten sie ab sofort noch stärkeren Schutz für Ihre Kunden:
BU MODERN – mehr Flexibilität und kundenfreundlichere Bedingungen
NEU – Umtauschoption in die Basis-BUZ
SBU-Verträge können unter bestimmten Voraussetzungen in eine Basis-Rente mit BUZ umgewandelt werden.
Erweiterung der Rehabilitations- und Wiedereingliederungshilfe
Die Rehabilitationshilfe wird künftig auch dann gezahlt, wenn begründete Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes besteht. Bei der Rückkehr in den bisherigen Beruf unterstützt die Wiedereingliederungshilfe – selbst ohne den Erwerb neuer Fähigkeiten.
Akzeptanz ausländischer Arztberichte
Arztberichte in ausländischer Sprache können in Zukunft anerkannt werden, sofern einer Übersetzung zugestimmt wird.
Verbesserung der Verlängerungsgarantie
Jetzt bis fünf Jahre (statt zehn) vor Vertragsende nutzbar.
Anerkennung von Versorgungswerken
Eine 100 %-Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit durch ein Versorgungswerk gilt automatisch auch beim Volkswohl Bund als Leistungsauslöser.
BASIS-BUZ – jetzt mit den Verbesserungen der BU MODERN vom vergangenen Update
Verbesserte Nachversicherungsgarantie
Die individuelle Nachversicherungsgarantie ist nicht mehr optional im Tarifrechner wählbar, sondern immer inklusive. Erhöhungssumme bei Ereignissen: Jetzt bis zu 50 % der aktuellen Rente (statt max. 500 Euro).
Teilzeitklausel mit echtem Mehrwert
Zukünftig soll bei Personen, welche einer Teilzeittätigkeit nachgehen, im Rahmen einer Günstigerprüfung überprüft werden, ob sie ihren Beruf noch maximal drei Stunden täglich ausüben können. Ist das der Fall, gilt die Person als berufsunfähig und erhält die vereinbarte BU-Rente. In dieser Klausel werden auch Selbstständige berücksichtigt.
Anerkenntnis BU bei vorliegender EU
Aktuell ist der Zeitraum eines Anerkenntnisses auf die letzten zehn Vertragsjahre begrenzt. Zukünftig ist eine Anerkenntnis bereits ab dem elften Versicherungsjahr möglich.
Anhebung der I-Dynamik
Die Dynamik gemäß Verbraucherpreisindex steigt zukünftig um mindestens drei Prozent pro Jahr.
Weiteres Highlight: Kein Verlust der Beitragsdynamik mehr
Bei Erreichen der Obergrenze oder in den letzten Vertragsjahren erfolgt automatisch eine Umstellung auf die Verbraucherpreisdynamik.
PLAN D – passende Absicherung und umfangreicher Schutz für jede Zielgruppe
Ihre Kunden haben die Wahl: die neue Tarifstruktur
Wählen Sie jetzt zwischen drei leistungsstarken Paketen „Der Kernschutz“, „Der Rundumschutz“ und „Der Topschutz“ den passenden Schutz für Ihre Kunden.
NEU: Unser Baustein „Der Gesundheitsprofi“
Der Baustein richtet sich an alle Erwerbstätigen in der Gesundheits- und Pflegebranche. Es werden Grundfähigkeiten abgesichert, die jeden Tag im Beruf benötigt werden – wie die Verwendung von Untersuchungshandschuhen, das Anlegen eines Verbands oder einer Blutdruckmanschette oder das Aufziehen einer Spritze. Zusätzlich erfolgt eine Leistung bei berufsbedingten Hautkrankheiten.
Topschutz – neue Leistungsauslöser
Leistung erfolgt auch bei Anerkennung einer berufsbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule durch den zuständigen Unfallversicherungsträger und bei einem Arbeitsunfall durch den eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % durch den zuständigen Unfallversicherungsträger gezahlt wird.
Verbesserung des Bausteins „Der Krankenschein“
Arbeitsunfähigkeitsleistung jetzt bis zu 36 Monate
Ausbauoption
Neue Ereignisse, Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung, Abschluss einer beruflichen Weiterbildung und Einkommenssprung von mindestens zehn Prozent.
Anhebung der Untersuchungsgrenzen
Einreichung weiterer Unterlagen jetzt erst ab 3.001 Euro notwendig.
Erweiterung der Nachversicherungsgarantie
Aufnahme neues Ereignis „Ende der Elternzeit“ sowie Anhebung der Höchstgrenze auf 3.000 Euro.
Sichern Sie Ihren Kunden jetzt die Vorteile der leistungsstarken AKS-Lösungen. Alle Informationen zu den Neuerungen erhalten Sie bei Ihrem regionalen Ansprechpartner.
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