Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, erläutert Ihnen in einem Webinar die aktuelle Rechtsprechung zur privaten Unfallversicherung und zeigt Ihnen, wo Ihre Kunden im Leistungsfall Geld verlieren – und wie Sie das verhindern.
Rechtssicher beraten: Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte gibt in praxisnahen Webinaren Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung im Versicherungsrecht. (Bild: AndreyPopov/iStock)
Die private Unfallversicherung gehört zu den am weitesten verbreiteten Policen im Bestand – und zu denen mit den meisten Fallstricken im Leistungsfall. Ob Vorschäden, die Mitwirkung von Krankheiten oder die tückischen Fristen der ärztlichen Invaliditätsfeststellung: Immer wieder verlieren Kunden fünf- und sechsstellige Leistungen, weil Formalien nicht beachtet wurden. Wer die aktuelle Rechtsprechung kennt, berät sicherer, begleitet seine Kunden im Schadenfall wirksam und schafft echten Mehrwert.
Rechtsanwalt Tobias Strübing, LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht der renommierten Kanzlei Wirth Rechtsanwälte, ist seit vielen Jahren ausschließlich im Versicherungs- und Versicherungsvertriebsrecht tätig und begleitet bundesweit zahlreiche Leistungsfälle in der Unfallversicherung. In einem kompakten 60-minütigen Webinar bringt er Sie anhand von elf brandaktuellen Urteilen aus 2025/2026 auf den neuesten Stand. Im Fokus stehen dabei:
Vorschäden & Mitwirkung – warum Verschleiß kein K.-o.-Kriterium ist, der BGH die Mitwirkungsklausel aber weit auslegt (Stichwort Medikamente).
Unfallnachweis & Bewusstseinsstörung – wann das Wort des Kunden vor Gericht genügt und warum die erste Unfallschilderung in Stein gemeißelt ist.
Das richtige Invaliditätsattest – drei Zeilen, die über 250.000 Euro entscheiden, und wie weit fristgerechte Arztberichte wirklich tragen.
Fristen & Kulanzfallen – warum weder Vorschüsse noch freundliche Anrufe die 15-Monats-Frist retten und wen der Versicherer im Familienvertrag warnen muss.
Statt trockener Theorie erhalten Sie konkrete Praxisfälle und zu jedem Urteil eine klare Handlungsempfehlung, die Sie unmittelbar in Ihre Beratung übernehmen können.
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